Polizei-Tipps
Eines vorneweg: Die Polizei hat nichts gegen sicheres und regelkonformes Tuning und Tuning-Zubehör einzuwenden. Und rein statistisch gesehen,  ist die Kontrollquote bei umgerüsteten Fahrzeugen nicht höher als bei anderen Fahrzeugen.

Eines vorneweg: Die Polizei hat nichts gegen sicheres und regelkonformes Tuning und Tuning-Zubehör einzuwenden. Und rein statistisch gesehen,  ist die Kontrollquote bei umgerüsteten Fahrzeugen nicht höher als bei anderen Fahrzeugen.

KONTROLLKRITERIEN EINER

ALLGEMEINEN VERKEHRSKONTROLLE

  • Überprüfung des Führerscheins
  • Überprüfung des Fahrzeugscheins 
  • Überprüfung der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges (z.B. Funktionstüchtigkeit der Beleuchtungseinrichtung, Profiltiefe der Reifen) 
  • Überprüfung der Umweltvorschriften (z. B. Geräuschverhalten)

Was erleichtert die Kontrolle von getunten Fahrzeugen?

Das Mitführen von vorhandenen Legitimationen:

 

  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
  • EG-Genehmigungen
  • Dokumente durchgeführter Anbauabnahmen nach § 19 Absatz 3 StVZO

Nicht vorhandene Papiere können den Ablauf einer Polizeikontrolle dagegen verzögern. Das Nichtmitführen von vorgeschriebenen Dokumenten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Verwarnungsgeld belegt werden.

WO LIEGT DAS AUGENMERK DER POLIZEI BEI

UMGERÜSTETEN FAHRZEUGEN?

  • Freigängigkeit und Zulässigkeit bei Rad-/Reifen-Kombinationen
  • Bodenfreiheit und Zulässigkeit bei   Sonderfahrwerken 
  • Zulässigkeit bei der Beleuchtung
  • Anbausituation und Zulässigkeit bei Karosserie- bzw. Anbauteilen
  • Lautstärke und Zulässigkeit bei Abgasanlagen
  • Zulässigkeit von Sportlenkrädern (insbesondere in Verbindung mit Sonderrädern)

fazit

Die Polizei empfiehlt, ausschließlich zulässige Tuning- und Zubehörteile zu verwenden und die erforderlichen Anbauabnahmen und Eintragungen in die Fahrzeugpapiere zu machen.

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