NEUE GESETZE ZUM JAHRESWECHSEL

Detailansicht eines Winterreifens

Das ändert sich 2018 für Autofahrer

Auch 2018 kommen auf Autofahrer wieder einige Gesetzesänderungen zu, die teilweise auch für Tuning-Fans interessant sein dürften: Neue Abgasuntersuchungen, neue Vorschriften für Winterreifen, höhere Bußgelder und ein automatisches Notrufsystem. TUNE IT! SAFE! hat die Änderungen für Euch einmal kompakt zusammengefasst.

Abgasuntersuchungen

Seit dem 1. Januar ist eine Abgasuntersuchung mit Messung am Auspuff für alle Autos Pflicht. Waren Fahrzeuge ab dem Baujahr 01.01.2006 bisher im Rahmen der Hauptuntersuchung von der Abgasmessung befreit, wird nun bei allen Autos per Sonde im Endrohr nachgemessen. So können Prüfer z.B. Defekte aber auch unzulässig ausgebaute Diesel-Partikel-Filter oder nicht mehr vorhandene Katalysatoren zuverlässig erkennen.

Kfz-Versicherungsklassen

Für Kfz-Versicherungen gelten seit Januar neue Typ- und Regionalklassen. Dies kann bei etwa jedem siebten Auto zu höheren Versicherungsbeträgen führen.

Winterreifen-Symbole

Ebenfalls seit dem 1. Januar dürfen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen verkauft werden, die das Schneeflocken-Symbol tragen. Die bisherige Kennzeichnung M+S (Matsch und Schnee) reicht dann nicht mehr aus. Die Regelung gilt jedoch nur für Neureifen, die ab dem Stichtag produziert werden. Ältere Reifen ohne Alpine-Symbol (Schneeflocke) dürfen noch bis zum 30. September 2024 gefahren werden.

BUSSGELD OHNE WINTERREIFE

Ganz ohne Winterreifen sollte man bei winterlichen Witterungsbedingungen jedoch besser nicht unterwegs sein, da in Deutschland die situative Winterreifenpflicht gilt. Gab es bislang ein Bußgeld von 60 Euro für den Fahrer der bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen, kann jetzt auch der Fahrzeughalter bestraft werden. Er muss mit einer Geldbuße in Höhe von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen – bei Gefährdung mit noch mehr.

E-Call für Neuwagen

Die EU hat beschlossen: Ab dem 01. April sind alle Neuwagen mit dem automatischen Notrufsystem E-Call auszustatten. Dieses soll bei einem Unfall automatisch einen Notruf absetzen und so selbst bei einem bewusstlosen Fahrer unverzüglich die Rettungskräfte alarmieren. Hierfür werden Unfallzeit, Position, Fahrtrichtung sowie Kraftstoffart automatisiert übermittelt.

Diesel-Fahrverbote

Am 22. Februar entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über ein generelles und ganzjähriges Diesel-Fahrverbot in Stuttgart. Tritt dieses in Kraft, könnten schnell weitere Städte in Deutschland nachziehen.

HU-Plakette

Im neuen Jahr ändert sich wieder die Farbe der HU-Plaketten. Wer eine grüne Plakette mit der Jahreszahl 2018 auf dem Kennzeichen hat, muss sein Fahrzeug bis spätestens Ende 2018 zur Hauptuntersuchung vorstellen. In welchem Monat die Fahrzeugprüfung spätestens ansteht, erkennt Ihr daran, welche Zahl auf der Plakette oben steht. 2018 wird dann eine blaue Plakette ausgestellt. Wird die Frist überzogen, droht bei Polizeikontrollen ein Bußgeld – bei mehr als zwei Monaten außerdem eine vertiefte Hauptuntersuchung mit zusätzlichen Kosten.

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