Seit die GTÜ auch Vollgutachten und Einzelabnahmen nach § 21 StVZO übernehmen darf, kann die Prüforganisation den Werkstätten ein komplettes Angebot machen.
„Für die GTÜ bedeutet die Liberalisierung des § 21 StVZO einen absoluten Meilenstein“, betont Johannes Pienau, Leiter Technischer Dienst der GTÜ. In seiner Einschätzung gehen diese Änderungen in der StVZO weit darüber hinaus, dass die GTÜ nun – wie der Volksmund sagt – Vollgutachten und Einzelabnahmen erstellt. Das Monopol von TÜV in den alten und DEKRA in den neuen Bundesländern ist im März 2019 gefallen. „Die GTÜ kann den Werkstätten nun ein komplettes Angebot machen“, erklärt Pienau. Der Kunde hat die freie Wahl des Dienstleisters beim Service rund um Genehmigungsbegutachtungen. 250 der aktuell 2.500 GTÜ-Sachverständigen gehören zu den „Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes“, um das Fachwort einzuführen. Diese Zahl soll deutlich aufgestockt werden, um ein ganz Deutschland abdeckendes Angebot machen zu können.
Bei Fahrzeugänderungen geht es beispielsweise um Teile, die zwar grundsätzlich für den Fahrzeuganbau zugelassen, aber nicht für bestimmte Typen genehmigt sind. So wurde für einen zwei Jahre alten Aston Martin V8 Vantage die Erlaubnis für eine besondere Rad- und Reifenkombination erteilt. In solchen Fällen kommt der § 19.2 StVZO in Verbindung mit § 21 StVZO zum Tragen.
GTÜ-Partner haben nach ihrem Ingenieursstudium in aller Regel ein acht Monate währendes Qualifizierungsprogramm absolviert mit dem Titel „Kfz-Prüfingenieur“ als Abschluss. Um die nächste Stufe erklimmen zu können, sind drei Jahre Berufserfahrung notwendig. Dann können Bewerber über eine Zusatzausbildung diese Unterschriftsberechtigung erreichen. Im Vergleich zu einer Hauptuntersuchung geht es dabei um weitaus tiefergehende Messungen von Bremsen und Lenkung oder ABS- und ESP-Tests.
Einzelgenehmigungen von Neufahrzeugen nach § 13 EG-FGV durfte die GTÜ auch bisher durchführen. Nun kommen solche Prüfvorgänge für Gebrauchtfahrzeuge hinzu. Das betrifft die Zulassung von Importfahrzeugen von außerhalb der EU, etwa aus den USA. Auch die Zulassung älterer Importfahrzeuge ohne EG-Typgenehmigung erfordern eine Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO.
Bei dem Stichwort Einzelabnahme macht die Zahl von 460.000 Vorgängen im Jahr die Runde. Dabei steht unter dem Stichwort „tiefer, breiter, härter“ häufig die Tuningszene im Fokus. Im Prinzip geht es auch dabei um Einzelabnahmen. In vielen dieser Fälle liegen Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vor. Ist dies der Fall, genügt eine Änderungsabnahme nach § 19.3 StVZO mit einer Sichtprüfung in Verbindung mit der Überprüfung einer korrekten Montage. Diese Prüfungen konnten GTÜ-Ingenieure auch bisher durchführen – allein in 2018 fast 70.000 Mal. www.gtue.de