VORSICHT! – DER VDAT KLÄRT AUF

ÄLTERE TEILEGUTACHTEN FÜR SPORTAUSPUFFANLAGEN KÖNNEN UNGÜLTIG GEWORDEN SEIN

Der Gesetzgeber erklärt Teilegutachten für Austauschschalldämpfer, die nicht alle darstellbaren Betriebsbedingungen berücksichtigen, für kraftlos. Worauf sollte beim Kauf geachtet werden?

„Kreative“ Interpretation bestehender Regelungen zu Geräuschemissionen durch einige Fahrzeughersteller, aber auch die (Lärm-) Belästigung der Bürger durch sogenannte „Poser“ haben den Druck auf den Verordnungsgeber erhöht und diesen zum Handeln veranlasst. Die von Posern durchgeführten Manipulationen am Fahrzeug sind überwiegend illegal und somit grundsätzlich mindestens eine Ordnungswidrigkeit oder sogar strafbar. Die Maßnahmen des Gesetzgebers gehen jedoch über höhere Bußgelder hinaus und können Auswirkungen auf bestehende Teilegutachten (TGA) und Prüfdokumentationen für Einzelgenehmigungen von Austausch-Schalldämpfern haben.

TUNER SIND KEINE POSER

Wir möchten klar formulieren: Bei der absolut überwiegenden Anzahl der Tuner handelt es sich um Autoenthusiasten, die ihr Hobby pflegen und die sich mit regelkonformen Fahrzeugen und entsprechend den Vorschriften auf öffentlichen Straßen bewegen. Häufig wird in der Öffentlichkeit aber nicht zwischen Tuner und Poser unterschieden. Der VDAT verurteilt entschieden illegale Autorennen auf öffentlichen Straßen und Posing mit zum Teil unzulässig manipulierten Abgasanlagen. Beides kann langfristig die Zulässigkeit des Hobbys Tuning gefährden!

ALTE TEILEGUTACHTEN KRAFTLOS UND UNGÜLTIG

Zurück zu den weiteren Auswirkungen der gesetzgeberischen Maßnahme: Diese betrifft insbesondere Sportauspuffanlagen, deren Teilegutachten (TGA) oder Prüfdokumentationen für Einzelgenehmigungsverfahren vor dem 2. Februar 2018 erstellt wurden. An diesem Datum wurde das Verkehrsblatt 5/2018, Nr. 53 veröffentlicht. Demnach sind bestehende Teilegutachten, bei denen aufgrund älterer Geräuschvorschriften nur jeweils einzelne Bedingungen (Gangstufen, Geschwindigkeitsbereiche und gegebenenfalls auswählbare Fahrmodi) im Rahmen der Begutachtung berücksichtigt wurden, im Rahmen von Änderungsabnahmen abzulehnen. Bedeutet: Solche Teilegutachten und Prüfdokumentationen sind für kraftlos erklärt und damit ungültig.

BEI UNSICHERHEIT ANBIETERBESTÄTIGUNG EINHOLEN

Teilegutachten, die im Rahmen der Begutachtung den Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte unter allen darstellbaren Bedingungen erbringen, sind von der Kraftloserklärung nicht betroffen. Für den interessierten Kunden ist beim Kauf nicht wirklich überprüfbar, ob es sich um ein problembehaftetes Gutachten handelt oder nicht. Die VDAT-Empfehlung: Bei Unsicherheit eine Anbieterbestätigung einholen oder alternativ sich direkt für ein Produkt mit EG-/UN-ECE-Genehmigung entscheiden. Dann steht einem individuellen, zulässigen Auspuffsound nichts im Weg!

www.vdat.de

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