Anbauteile können unterschiedlichste Konsequenzen auf die Verkehrssicherheit bedeuten. Die Beurteilung ist aufgrund der Vielfältigkeit relativ schwierig.
Spoiler haben aerodynamische Auswirkungen, die positiv und negativ sein können. Zudem verändern sie maßgeblich die Außenkontur. Der Anbaufall von Frontschürzen, Heckflügeln und größeren Karosserieteilen muss auch bei hohen Geschwindigkeiten getestet sein. Bei anderen Anbauteilen genügt es, die Betriebssicherheit statisch zu prüfen.
Beispielhaft sind hier Lufthutzen und Motorhaubenverschlüsse zu nennen.
Radioantennen gelten als zu spitz und gefährlich, wenn ihr Abrundungsradius weniger als 2,5 mm beträgt und/ oder ihr starrer Sockel länger als 40 mm ist. Die Antenne in Form eines Samurai-Schwertes (siehe Bild) könnte einem Motorradfahrer im Falle eines Auffahrunfalls zum Verhängnis werden.
Abschleppösen sind nur was für den Notfall, da sie ansonsten Personen bei Anstößen und Unfällen stärkeren Schaden zuführen könnten.
Anbauteile können, wenn sie nicht entsprechend ausgeführt oder angebaut werden, zu einem erhöhten Gefährdungspotenzial im Straßenverkehr führen.
Tuning-Experte:
Mit der Außenmontage einer Kamera auf einem Auto im öffentlichen Straßenverkehr befindet man sich in einer Grauzone. Ist sie nicht dauerhaft angebracht, kann sie als Ladung betrachtet werden, allerdings kann das Gefährdungspotenzial je nach Anbringungsort problematisch werden. Das wird insbesondere dann brisant, wenn etwas passiert (speziell mit Personenschaden) und es dann darum geht, ob der Verletzungsgrad durch die montierte Kamera vergrößert wurde. Durch die Anbringung der Kamera hinter der Windschutzscheibe entgeht man dieser Problematik. Außerdem sind die Persönlichkeitsrechte und der Datenschutz bei gefilmten Personen zu beachten.
Tuning-Experte:
Sogenannte „Kuhfänger“ sind nicht grundsätzlich verboten. Es handelt sich dabei um ein Frontschutz- system, welches faktisch seit dem 1. Juni 2008 einer EG-Verordnung zum Schutz von Fußgängern und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern entsprechen und eine Bauartgenehmigung haben muss. Das bedeutet, dass Fahrzeuge mit einer späteren Erstzulassung, oder die ein nachträglich angebautes System verbaut haben, welche nach diesem Datum in Verkehr gebracht wurde, nicht mehr eintragungsfähig bzw. nicht mehr zulässig sind. Frontschutzsysteme, welche dieser Verordnung entsprechen, liegen enger an der Fahrzeugkontur und sind weniger starr. Die Befestigungspunkte sind so dimensioniert, dass sie im Falle eines Aufpralls definiert brechen und durch diese energieabsorbierende Maßnahme andere Verkehrsteilnehmer nicht übermäßig geschädigt bzw. verletzt werden können.
Tuning-Experte:
Grundsätzlich ist eine positive Begutachtung zur Eintragung von Anbauteilen nur möglich, wenn eine Teilegenehmigung vorliegt oder Dokumente vorliegen, die mindestens die Festigkeit und/oder eine Gefährdungseinschätzung beinhalten. Leider ist dies bei Teilen aus den USA selten der Fall.