29.11.-08.12.2024

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Halle 7 | Stand B11

Motor

Viele Tuning-Fans wünschen sich mehr Power und setzen für ihr Fahrzeug ein Chiptuning um. Damit wird die Leistungssteigerung von Kfz-Motoren durch eine nachträgliche Änderung der werkseitig festgelegten Steuerparameter der elektronischen Motorsteuerung bezeichnet.

DIE LEISTUNG EINES MOTORS WIRD IM WESENTLICHEN

VON DREI FAKTOREN BESTIMMT

  • Hubraum
  • Drehzahl
  • Brennraumfüllung (mittlerer Gasdruck)

 

Die Abstimmung der einzelnen Komponenten spielt bei diesen Veränderungen eine entscheidende Rolle.

Zu baulichen Maßnahmen zählen unter anderem:

  • Bearbeitung der Zylinder oder Ansaugkanäle
  • Verwendung von leichteren Kolben oder Sportnockenwellen
  • Nachrüstung eines Turboladers 
  • Verwendung von Sportluftfiltern

EMISSIONSVORSCHRIFTEN

BEACHTEN

Moderne Motoren müssen immer schärfere Emissionsvorschriften der Abgas- und Geräusch- werte einhalten. Bauliche Maßnahmen erreichen ohne die Anpassung der Steuerzeiten und der Einspritzung meist keine akzeptablen Ergebnisse oder verschlechtern die Abgas- und Geräuschwerte auf ein nicht mehr vorschriftenkonformes Maß.

SOFTWARE-OPTIMIERUNG ODER ZUSATZSTEUERGERÄT?

Das Chiptuning (Anpassung der Motorenkennfelder) ist die einfachste und meist preisgünstigste Art der Leistungssteigerung. Darunter versteht man heute das Übertragen eines neuen Datensatzes mit modifizierten Kennfeldern auf das serienmäßige Motorsteuergerät. Der Name rührt von der ursprünglichen Realisierung, nämlich dem Austausch eines Chips der Platine des Steuergerätes.

 

Bei einem Software-Update durch den Fahrzeughersteller wird die Software überschrieben und somit gelöscht!

 

Das kann mit einem Zusatzsteuergerät nicht passieren. Das Serien-Steuergerät wird hierbei mit einer separaten Steuereinheit verbunden, welche die modifizierten Kennfelddaten an die Zünd- und Einspritzelektronik sendet. Besonders geeignet sind Zusatzelektroniken, die eine sichere Signalerzeugung garantieren und die Eigenschutzfunktionen der Motorsteuerung gewährleisten.

 

  • Verbesserung der Elastizität 
  • Optimierung des Ansprechverhaltens

Vorsicht: Die Zahl der unseriösen Anbieter in diesem Bereich steigt.

ÄNDERUNGSABNAHME NOTWENDIG

Ob Zusatzsteuergerät oder Chiptuning – wegen der möglichen Auswirkungen auf Emissions- und Geräusch- werte ist immer eine Genehmigung oder ein Teilegut- achten notwendig. Bei Umrüstungen ohne Genehmigung oder Teilegutachten  erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

Unser rat

Bei Anbietern von Leistungssteigerungen sollte folgendes gegeben sein:

 

  • Unterhaltung eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems
  • Garantieleistungen auf Motor, Getriebe und   Antrieb sind gegeben 
  • Nachweise von Leistungsmessungen ein-  schließlich der Einhaltung aller relevanten Vor- schriften (z. B. Abgas-/Geräuschverhalten) und entsprechende Dokumente (z. B. Teilegutachten) liegen vor

Nach der Begutachtung durch einen Prüfingenieur bzw. amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) müssen die veränderten Leistungsdaten unverzüglich in die Fahr- zeugdokumente übertragen werden.

 

Außerdem ist die Kfz-Versicherung zu informieren.

Ein leistungsgesteigertes Fahrzeug unterliegt einer höheren thermischen und mechanischen Belastung. Dies gilt nicht nur für den Motor, sondern auch für Bauteile des Getriebes, des Kühlsystems, des Fahrwerks und der Bremsen.

Aus diesem Grund wird normalerweise nicht über eine Steigerung von 20 % der Leistung bzw. des Drehmoments hinausgegangen.

ZULÄSSIGKEITSNACHWEIS ERFORDERLICH

Auch Zusatzsteuergeräte, die „nur“ das Ansprechverhalten des Gaspedals verbessern sollen, benötigen einen Zulässigkeitsnachweis. Der Nachweis einer elektromagnetischen Verträglichkeit ist nicht ausreichend!

Sportluftfilter und Veränderungen am Ansaugrohr haben Auswirkung auf das Abgas und Geräuschverhalten – Nachweis- und Abnahmepflichtig
Beispiel eines Zusatzsteuergeräts zur Leistungssteigerung
Einbau eines Zusatzsteuergerätes zur Leistungssteigerung

fazit

Maßnahmen am Motor zur Leistungssteigerung des Fahrzeugs müssen immer geprüft, abgenommen und in die Fahrzeugpapiere übernommen werden. Da sich das versicherungsrechtliche Betriebsrisiko des Fahrzeugs erhöht, sollte man die Änderung unbedingt seiner Versicherung melden, um im Schadensfall keine Probleme mit der Versicherung zu bekommen.

Tuning-Experte:
Die Entscheidung müssen Sie selbst treffen. Der Einbau eines Zusatz-Steuergerätes bedeutet einen Eingriff in die Geräusch- und Abgas- emissionen. Das heißt, dass die Maßnahme eintragungspflichtig ist. Dementsprechend sollte darauf geachtet werden, dass der Anbieter ent- sprechende Nachweise zu allen betroffenen Vor- schriften vorlegen kann, damit ein Sachver- ständiger oder Prüfer eine Änderungsab- nahme durchführen kann und anschließend die Fahrzeugdokumente angepasst werden können.

Tuning-Experte:
Mit der Leistungssteigerung des Kfz ändert sich das Betriebsrisiko. Wer dies seiner Versicherung nicht meldet, kann Gefahr laufen seinen Versicherungsschutz zu verlieren. Solch eine Tuningmaßnahme hat nicht immer eine höhere Versicherungsprämie zur Folge. Tritt beim Führen eines Kfz mit erloschener Betriebserlaubnis ein Schadensfall mit Personenschaden ein, drohen neben Bußgeld und Punkten Regressansprüche der Versicherung, die eventuell ein Leben lang abzutragen sind.

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