29.11.-08.12.2024

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Halle 7 | Stand B11

Räder und reifen
Tuningmaßnahme Nr. 1 ist die Modifikation der Rad-/Reifen-Kombination. Allerdings kommt es dabei nicht selten zu Problemen mit der Vorschriftsmäßigkeit.

PROBLEME MIT

DER VORSCHRIFTSMÄSSIGKEIT

  • zulässige Nachweise fehlen
  • Mindestabstände zu benachbarten Bauteilen werden nicht eingehalten (Beeinträchtigung der Freigängigkei)
  • vorgeschriebene Radabdeckungen werden nicht vollständig erfüllt 
  • der Verwendungsbereich umfasst das Fahrzeug nicht 

 

Lebensgefahr besteht bei Billigrädern und Plagiaten, die keiner Material- und Festigkeitsprüfung unterzogen wurden, über keine passende Genehmigung verfügen oder vom jeweiligen Verwendungsbereich abweichen. Durch einen Felgenbruch wird ein Fahrzeug – selbst für den besten Fahrer – unkontrollierbar. Aus diesem Grund werden sehr aufwändige Räderprüfungen gefordert, welche alle relevanten Be- lastungs- und Beanspruchungszustände darstellen. 

FESTIGKEITSGUTACHTEN SIND KEINE GENEHMIGUNGEN

IM SINNE DES GESETZGEBERS

Sie dürfen nur zu einer Einzelbetriebs- erlaubnis nach § 21 StVZO herangezogen werden, wenn der Radhersteller gewährleisten kann, dass die Qualität seiner Fertigung der Betriebsfestigkeit der geprüften Felgen entspricht

– Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems. 

Es wird empfohlen, nur solche Zubehörteile zu verwenden, die über eine Teilegenehmigung oder ein Teilegutachten verfügen. Die Stabilität und Betriebssicherheit der Räder sind elementar für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs. 

Eine wichtige Auflage in der Genehmigung von Rädern ist die Einhaltung der Freigängigkeit der Räder. Diese ist notwenig, um Schäden wie einen Reifenplatzer zu vermeiden

 

 

 

Um Schäden wie einen Reifenplatzer zu vermeiden, muss eine entsprechende Freigängigkeit der Räder gewährleistet sein. 

Um andere Verkehrsteilnehmer vor hochschleudernden Steinen, Schmutz, Eis, Schnee und Wasser zu schützen und die Gefahr zu vermindern, mit drehenden Rädern in Kontakt zu kommen, ist eine ausreichende Radabdeckung zu gewährleisten.

 

Werden Auflagen aus den entsprechenden Dokumenten nicht beachtet, kann es gefährlich werden! Eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) bedeutet nicht, wie häufig behauptet, dass grundsätzlich auf eine Änderungsabnahme durch einen Prüfingenieur mit nachfolgender Eintragung in die Fahrzeugdokumente verzichtet werden kann. Entscheidend hierfür sind die entsprechenden Auflagen der ABE! Das gilt übrigens auch für Rad-/Reifenkombinationen, die der Serie entsprechen.

 

 

EINPRESSTIEFE BEACHTEN

Ist die Einpresstiefe der Nachrüstfelgen größer als bei der Serienvariante, wandert das Rad mehr ins Radhaus hinein, sodass es zu Problemen mit den geforderten Mindestabständen kommen kann.

Wird die Einpresstiefe nach der Umrüstung kleiner, kommt das Rad weiter nach außen. In diesem Fall und/oder bei einem Wechsel auf eine breitere Rad-/Reifenkombination ist auf die notwendige Radabdeckung zu achten.

 

Ergebnis fehlender Festigkeitsprüfungen
Fahrzeug ohne ausreichende Radabdeckung

Rad in Folge einer zu großen Einpresstiefe

fazit

Liegen Nachweispapiere von zertifizierten Her- stellern vor und werden entsprechende Hinweise und Regeln bzgl. der Montage, der Radabdeckung und der Freigängigkeit beachtet, gibt es keine Probleme mit der Betriebssicherheit und der Zulässigkeit der gewünschten Rad-/Reifen-Kombination

Tuning-Experte:
Durch die größere Einpresstiefe der Winterfelge kann es in Verbindung mit der Tieferlegung dazu kommen, dass die geforderten Mindestabstände nicht mehr unter allen Belastungs- und Betriebszuständen eingehalten werden können. Falls die Serienräder nicht bereits zusammen mit der Tieferlegung begutachtet wurden, muss die Freigängigkeit der Serienräder von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (aaSoP) begutachtet und freigegeben werden.

Tuning-Experte:
Wenn beabsichtigt ist, andere als vom Fahr- zeughersteller in den COC-Papieren freigegebene Reifengrößen auf die Serienfelge zu montieren, ist das durch eine Einzelabnahme möglich. Voraus- setzungen: Die Reifengröße muss der zulässigen Tole- ranz des Abrollumfangs zum Serienreifen ent- sprechen, die Kompatibilität von Reifenbreite und Maulweite der Felge muss gegeben sein und der Load- und Speedindex müssen zum Fahrzeug passen und der Reifen muss E-geprüft sein. Über- oder unterschreitet eine alternativ ausgesuchte Reifengröße die zulässigen AbrollumfangsToleranzen, kann es zu Problemen mit den elek- tronischen Regelsystemen (z.B. ABS) kommen, außerdem zeigt der Tacho nicht mehr die korrekte Geschwindigkeit an. Vor dem Kauf einer nicht vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifengröße zur Montage auf einer Serienfelge sollte die Ab- stimmung mit einem Sachverständigen erfolgen.

Tuning-Experte:
Durch die Wärmeeinbringung bei der Pulver- beschichtung kann sich allerdings das Gefüge des Aluminiums verändern, sodass die Tragfähigkeit der Räder auf ein unbestimmtes Maß reduziert wird. Das so neu entstandene Produkt ist nicht geprüft. Es kann nun auch nicht wirklich mehr geprüft werden, da die Räderprüfung eine zerstörende Prüfung ist und die Räder anschließend kaputt sind. Die Räder verlieren mit dieser Maßnahme ihre Zulässigkeit im öffentlichen Straßenverkehr genutzt zu werden.

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